Verschärfung des Prospektrechts in der Diskussion
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25. Juni 2009 | Am 1. Juli 2009 berät der Finanzausschuss des Bundestages einen Antrag der Fraktion der Grünen über die Beaufsichtigung und stärkere Regulierung des Kapitalmarktes im Bereich der Vermögensanlagen.
Laut Presseberichten wird dieses Vorhaben auch vom Chef der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Jochen Sanio, befürwortet.
Bisher werden Prospekte für geschlossene Fonds, stille Beteiligungen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen von der BaFin nur formal auf Vollständigkeit kontrolliert. Nunmehr wird eine Erweiterung der Prospektprüfung durch die BaFin auf eine Kohärenzkontrolle (Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit) in Erwägung gezogen. Auch der Verband Geschlossene Fonds fordert in einem Eckpunktepapier, dass künftig eine wirtschaftliche Plausibilitätsprüfung der Prospekte durch die BaFin per Gesetz vorgeschrieben werden soll.
Weiterhin wird über eine Verschärfung des Vertriebsrechts beraten. Laut Vorschlag der Grünen sollen auch die Vermittler von Vermögensanlagen zukünftig die Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes beachten.
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