Schwarmfinanzierungbegleitgesetz beschlossen

  • Kategorie: Aktuelles, Newsletter

22. Juli 2021 | Am 03. Juni 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung- Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften beschlossen.

Am 03. Juni 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung- Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften beschlossen.

Das Begleitgesetz enthält die für die Umsetzung der ab dem 10. November 2021 anzuwendenden Crowdfunding-Verordnung erforderlichen nationalen Regelungen. So wird etwa die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde festgelegt – mit entsprechenden Zuständigkeiten bezüglich der Zulassung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern sowie Ermittlungsbefugnissen, wie etwa jährlichen und anlassbezogenen Prüfungen und Sanktionsbefugnissen.

Die Crowdfunding-Verordnung gilt ab dem 10. November 2021 unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat. Übergangsregelung: Im Anwendungsbereich der Verordnung können Plattformen bis zum 10. November 2022 oder bis die neue Zulassung erteilt wurde weiterhin gemäß geltenden nationalen Rechtsvorschriften Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erbringen.

Schwarmfinanzierungsdienstleistungen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung, wie z.B. das Angebot von Nachrangdarlehen, richten sich weiterhin nach § 2a Vermögensanlagengesetz.



ältere Artikel


So erreichen Sie uns direkt!

Kanzlei Gündel & Kollegen

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Telefon: 0551-789669-0
E-Mail: info@gk-law.de

Überzeugen Sie sich selbst. Ein erstes, unverbindliches Gespräch ist bei uns kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie.

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern und Ihnen personalisierte Inhalte zu liefern. Durch die Verwendung dieser Website stimmen Sie unseren Cookie-Richtlinien zu

Notwendige Cookies
Statistische Cookies
Akzeptieren Einstellungen bearbeiten
www.gk-law.de

Cookie Einstellungen

Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies in unseren Cookie-Richtlinien.

­

Notwendige Cookies

Ohne diese Cookies können die von Ihnen angeforderten Dienste nicht bereitgestellt werden.

Statistische Cookies

Erlauben Sie anonyme Nutzungsstatistiken, damit wir unser Angebot verbessern können.

Cookies, die wir auf dieser Website verwenden