16. Juni 2021 | Die BaFin hat bis zum 28. Mai 2021 den Entwurf einer Mantelverordnung zum Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zur öffentlichen Konsultation gestellt. Unter das WpIG fallen künftig alle bisherigen Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), die Wertpapierdienstleistungen erbringen. Die Mantelverordnung soll zeitgleich mit dem WpIG zum 26. Juni 2021 in Kraft treten.
Die BaFin hat bis zum 28. Mai 2021 den Entwurf einer Mantelverordnung zum Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zur öffentlichen Konsultation gestellt. Unter das WpIG fallen künftig alle bisherigen Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), die Wertpapierdienstleistungen erbringen. Die Mantelverordnung soll zeitgleich mit dem WpIG zum 26. Juni 2021 in Kraft treten.
Mit der Mantelverordnung werden notwendige neue Rechtsverordnungen und die Änderungen bestehender Rechtsverordnungen zusammengefasst, die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (IFD) erforderlich sind.
Der Entwurf der umfangreichen Mantelverordnung besteht in Artikel 1 bis 4 aus vier neuen Stammverordnungen für Wertpapierinstitute:
– der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpI-PrüfbV),
– der Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpI-VergV),
– der Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung (WpI-IKV) und
– der Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV).
Eine ausführliche Darstellung zum Wertpapierinstitutsgesetz und den wesentlichen Änderungen für kleine und mittlere Unternehmen finden Sie auf Seite 2 über den Link zur aktuellen Ausgabe unseres Mandantenmagazins inPuncto.
BaFin-Merkblatt vom 04. Mai 2021 Gz.:WA 11-FR 4400-2021/0003
IHRE
Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
Irena Behnke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Jan Barufke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
BLOG
BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA
BaFin-Merkblatt zur Mindestanzahl von Geschäftsleitern nach WpIG
Wertpapierinstitute müssen grundsätzlich zwei Geschäftsleiter bestellen. Gilt das auch für kleine Institute? Die BaFin stellt Kriterien auf.
Keine ECSP-Erlaubnis: Vermittlung ohne Platzierungsgeschäft
Gute Nachricht für Haftungsdächer vertraglich gebundener Vermittler: Sie können weiterhin ohne Erlaubnis nach Art. 12 der ECSP-VO (European Crowdfunding Service Provider Regulation) Vermögensanlagen und Wertpapiere von Crowdfunding-Projekten (bis zu 5 Mio. EUR) im Rahmen der MiFID-II vermitteln.
Deutschland setzt MiCA-Regeln für Kryptowerte um
MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist der erste EU-einheitliche Regulierungsrahmen für Kryptowerte. Die Umsetzung der MiCAR in Deutschland soll bis Mitte 2024 durch zwei neue Gesetze erfolgen: das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Erste Lesung im Bundestag war am 22. Februar.
BaFin-FAQs zur Novellierung der ELTIF-Verordnung
Die BaFin hat am 01. Februar 2024 eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zur Neufassung der ELTIF-Verordnung (EU) 2015/760 veröffentlicht. Die Verordnung war am 10. Januar 2024 in Kraft getreten.
WEITERE
PUBLIKATIONEN
BaFin-Merkblatt zur Mindestanzahl von Geschäftsleitern nach WpIG
Wertpapierinstitute müssen grundsätzlich zwei Geschäftsleiter bestellen. Gilt das auch für kleine Institute? Die BaFin stellt Kriterien auf.
Keine ECSP-Erlaubnis: Vermittlung ohne Platzierungsgeschäft
Gute Nachricht für Haftungsdächer vertraglich gebundener Vermittler: Sie können weiterhin ohne Erlaubnis nach Art. 12 der ECSP-VO (European Crowdfunding Service Provider Regulation) Vermögensanlagen und Wertpapiere von Crowdfunding-Projekten (bis zu 5 Mio. EUR) im Rahmen der MiFID-II vermitteln.
Deutschland setzt MiCA-Regeln für Kryptowerte um
MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist der erste EU-einheitliche Regulierungsrahmen für Kryptowerte. Die Umsetzung der MiCAR in Deutschland soll bis Mitte 2024 durch zwei neue Gesetze erfolgen: das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Erste Lesung im Bundestag war am 22. Februar.
BaFin-FAQs zur Novellierung der ELTIF-Verordnung
Die BaFin hat am 01. Februar 2024 eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zur Neufassung der ELTIF-Verordnung (EU) 2015/760 veröffentlicht. Die Verordnung war am 10. Januar 2024 in Kraft getreten.
WISSENS
Z WERTES
BaFin-Merkblatt zur Mindestanzahl von Geschäftsleitern nach WpIG
Wertpapierinstitute müssen grundsätzlich zwei Geschäftsleiter bestellen. Gilt das auch für kleine Institute? Die BaFin stellt Kriterien auf.
Keine ECSP-Erlaubnis: Vermittlung ohne Platzierungsgeschäft
Gute Nachricht für Haftungsdächer vertraglich gebundener Vermittler: Sie können weiterhin ohne Erlaubnis nach Art. 12 der ECSP-VO (European Crowdfunding Service Provider Regulation) Vermögensanlagen und Wertpapiere von Crowdfunding-Projekten (bis zu 5 Mio. EUR) im Rahmen der MiFID-II vermitteln.
Deutschland setzt MiCA-Regeln für Kryptowerte um
MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist der erste EU-einheitliche Regulierungsrahmen für Kryptowerte. Die Umsetzung der MiCAR in Deutschland soll bis Mitte 2024 durch zwei neue Gesetze erfolgen: das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Erste Lesung im Bundestag war am 22. Februar.
BaFin-FAQs zur Novellierung der ELTIF-Verordnung
Die BaFin hat am 01. Februar 2024 eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zur Neufassung der ELTIF-Verordnung (EU) 2015/760 veröffentlicht. Die Verordnung war am 10. Januar 2024 in Kraft getreten.