Kleinanlegerschutzgesetz: Am 16. März 2015 hat vor dem Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf stattgefunden.
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30. März 2015 | Finanzausschuss: Nächste Etappe in Sachen Kleinanlegerschutzgesetz
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat am 16. März 2015 eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes stattgefunden.
Mit dem Gesetzentwurf soll das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes von Kleinanlegern umgesetzt und dadurch das Risiko von Vermögensverlusten vermindert werden. Insbesondere soll die Transparenz von Vermögensanlagen weiter erhöht werden, um Anlegern vollständige und zum Anlagezeitpunkt aktuelle Informationen über die Vermögensanlage zu verschaffen.
Umstritten waren zuletzt die Frage einer Privilegierung von Bürgergenossenschaften von den durch das Kleinanlegerschutzgesetz vorgesehenen Informationspflichten sowie mögliche Privilegierungen in Bezug auf die Prospektpflicht für bestimmte Geldanlagen, wie z.B. im Bereich erneuerbare Energieerzeugung.
Ausführlich informieren wir Sie über die Neuregelungen in der nächsten Ausgabe unserer Mandantenzeitschrift inPuncto.
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