11. März 2021 | Nach zähem Ringen und vorangegangener Konsultation von Branchenvertretern und Verbänden haben die EU-Behörden für Banken-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht (ESAs) der EU-Kommission am 03. Februar 2021 ihren finalen Bericht über Vorschläge zur Verbesserung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment und Insurance Products, kurz: PRIIPs) vorgelegt. Die Verordnung regelt die Angaben im dreiseitigen PRIIPs-Basisinformationsblatt zu den wichtigsten Merkmalen, wie etwa Kosten und Risiken einer Anlage. Ziel ist ein besserer Anlegerschutz.
Nach zähem Ringen und vorangegangener Konsultation von Branchenvertretern und Verbänden haben die EU-Behörden für Banken-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht (ESAs) der EU-Kommission am 03. Februar 2021 ihren finalen Bericht über Vorschläge zur Verbesserung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail Investment und Insurance Products, kurz: PRIIPs) vorgelegt. Die Verordnung regelt die Angaben im dreiseitigen PRIIPs-Basisinformationsblatt zu den wichtigsten Merkmalen, wie etwa Kosten und Risiken einer Anlage. Ziel ist ein besserer Anlegerschutz.
Die Vorschläge betreffen Änderungen in den technischen Regulierungsstandards (RTS), die zur Konkretisierung der PRIIPs-Verordnung erlassen wurden. Diese Änderungen müssen allerdings noch von EU-Parlament und Ministerrat beschlossen werden.
Änderungen in den Angaben zu den Kosten
Die Angaben zu den Kosten werden an MiFID II-Vorgaben angepasst. Bei der Darstellung der einzelnen Bestandteile der Fondskosten kann im Basisinformationsblatt auf ein gesondertes Dokument verwiesen werden, dass Angaben zur Wertentwicklung enthält. Neu ist: Wertentwicklungsszenarien können vergangenheitsbezogen, also auf Grundlage der vergangenen Wertentwicklung ermittelt und dargestellt werden. Dies ist für Anleger besser nachvollziehbar.
Bei der Berechnung der Transaktionskosten über die sog. „arrival price“-Methode wird die Marktentwicklung nicht mehr berücksichtigt. Denn dies führte z.T. zu negativen Transaktionskosten.
Seit 2018 müssen Anleger in der EU vor dem Kauf eines PRIIP ein Basisinformationsblatt erhalten. Für Fonds gilt bis Ende 2021 eine Ausnahme – hier reichen bisher die „wesentlichen Anleger-informationen“.
Der deutsche Fondsverband BVI fordert eine Verlängerung der Ausnahme für Publikumsfonds über 2021 hinaus. Es werde Zeit benötigt, um gesetzgeberisch (auf EU-Ebene wie national) die verbesserten PRIIPs-KIDs einzuführen und zeitgleich die bewährten „wesentlichen Anlegerinformationen“ (OGAW-KIDs) abzuschaffen. Ein Nebeneinander von PRIIPs- und OGAW-KIDs für einen Fonds sei für Anleger aufgrund der unterschiedlichen Inhalte verwirrend. Fondsgesellschaften bräuchten ebenfalls ausreichend Zeit, um die neuen Vorgaben sorgfältig umzusetzen.
Die EU-Kommission hat angekündigt, die PRIIPs-Verordnung im Rahmen einer neuen, für Mitte 2022 geplanten „EU Retail Investment Strategy“ grundlegend zu überprüfen.
IHRE
Christina Gündel
Rechtsanwältin, PR-Referentin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Dr. Matthias Gündel
Geschäftsführer, Rechtsanwalt
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
Irena Behnke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
cg@gk-law.de
Jan Barufke
Rechtsanwältin
+49 (551) 789 669 0
mg@gk-law.de
BLOG
BLOGBEITRÄGE
ZUM THEMA
BaFin-Merkblatt zur Mindestanzahl von Geschäftsleitern nach WpIG
Wertpapierinstitute müssen grundsätzlich zwei Geschäftsleiter bestellen. Gilt das auch für kleine Institute? Die BaFin stellt Kriterien auf.
Keine ECSP-Erlaubnis: Vermittlung ohne Platzierungsgeschäft
Gute Nachricht für Haftungsdächer vertraglich gebundener Vermittler: Sie können weiterhin ohne Erlaubnis nach Art. 12 der ECSP-VO (European Crowdfunding Service Provider Regulation) Vermögensanlagen und Wertpapiere von Crowdfunding-Projekten (bis zu 5 Mio. EUR) im Rahmen der MiFID-II vermitteln.
Deutschland setzt MiCA-Regeln für Kryptowerte um
MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist der erste EU-einheitliche Regulierungsrahmen für Kryptowerte. Die Umsetzung der MiCAR in Deutschland soll bis Mitte 2024 durch zwei neue Gesetze erfolgen: das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Erste Lesung im Bundestag war am 22. Februar.
BaFin-FAQs zur Novellierung der ELTIF-Verordnung
Die BaFin hat am 01. Februar 2024 eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zur Neufassung der ELTIF-Verordnung (EU) 2015/760 veröffentlicht. Die Verordnung war am 10. Januar 2024 in Kraft getreten.
WEITERE
PUBLIKATIONEN
BaFin-Merkblatt zur Mindestanzahl von Geschäftsleitern nach WpIG
Wertpapierinstitute müssen grundsätzlich zwei Geschäftsleiter bestellen. Gilt das auch für kleine Institute? Die BaFin stellt Kriterien auf.
Keine ECSP-Erlaubnis: Vermittlung ohne Platzierungsgeschäft
Gute Nachricht für Haftungsdächer vertraglich gebundener Vermittler: Sie können weiterhin ohne Erlaubnis nach Art. 12 der ECSP-VO (European Crowdfunding Service Provider Regulation) Vermögensanlagen und Wertpapiere von Crowdfunding-Projekten (bis zu 5 Mio. EUR) im Rahmen der MiFID-II vermitteln.
Deutschland setzt MiCA-Regeln für Kryptowerte um
MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist der erste EU-einheitliche Regulierungsrahmen für Kryptowerte. Die Umsetzung der MiCAR in Deutschland soll bis Mitte 2024 durch zwei neue Gesetze erfolgen: das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Erste Lesung im Bundestag war am 22. Februar.
BaFin-FAQs zur Novellierung der ELTIF-Verordnung
Die BaFin hat am 01. Februar 2024 eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zur Neufassung der ELTIF-Verordnung (EU) 2015/760 veröffentlicht. Die Verordnung war am 10. Januar 2024 in Kraft getreten.
WISSENS
Z WERTES
BaFin-Merkblatt zur Mindestanzahl von Geschäftsleitern nach WpIG
Wertpapierinstitute müssen grundsätzlich zwei Geschäftsleiter bestellen. Gilt das auch für kleine Institute? Die BaFin stellt Kriterien auf.
Keine ECSP-Erlaubnis: Vermittlung ohne Platzierungsgeschäft
Gute Nachricht für Haftungsdächer vertraglich gebundener Vermittler: Sie können weiterhin ohne Erlaubnis nach Art. 12 der ECSP-VO (European Crowdfunding Service Provider Regulation) Vermögensanlagen und Wertpapiere von Crowdfunding-Projekten (bis zu 5 Mio. EUR) im Rahmen der MiFID-II vermitteln.
Deutschland setzt MiCA-Regeln für Kryptowerte um
MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist der erste EU-einheitliche Regulierungsrahmen für Kryptowerte. Die Umsetzung der MiCAR in Deutschland soll bis Mitte 2024 durch zwei neue Gesetze erfolgen: das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Erste Lesung im Bundestag war am 22. Februar.
BaFin-FAQs zur Novellierung der ELTIF-Verordnung
Die BaFin hat am 01. Februar 2024 eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zur Neufassung der ELTIF-Verordnung (EU) 2015/760 veröffentlicht. Die Verordnung war am 10. Januar 2024 in Kraft getreten.