Deutsche Haftungsregeln für Crowdfunding-Plattformen auf dem Prüfstand

  • Kategorie: Aktuelles, Newsletter

03. April 2023 | Seit dem 10. November 2021 gilt die EU-Crowdfunding-Verordnung (ESP-VO) in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Flankiert wird sie in Deutschland durch das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz, dass im EU-Vergleich strengere Haftungsregeln vorsieht. Für Falschangaben oder fehlende Informationen im Anlageinformationsblatt haften neben dem Projektträger/Emittenten auch Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter persönlich - und zwar nicht erst bei grober Fahrlässigkeit, sondern bereits bei leichter Fahrlässigkeit.

Seit dem 10. November 2021 gilt die EU-Crowdfunding-Verordnung (ESP-VO) in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Flankiert wird sie in Deutschland durch das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz, dass im EU-Vergleich strengere Haftungsregeln vorsieht. Für Falschangaben oder fehlende Informationen im Anlageinformationsblatt haften neben dem Projektträger/Emittenten auch Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter persönlich - und zwar nicht erst bei grober Fahrlässigkeit, sondern bereits bei leichter Fahrlässigkeit.

Veranlasst durch eine parlamentarische Anfrage der CDU, prüft die Bundesregierung derzeit, ob eine Angleichung der Haftungsregeln des Schwarmfinanzierungsbegleitgesetzes werden soll. Das geht aus der Antwort des BMF hervor.
Kritiker befürchten, das erhöhte Haftungsrisiko bringe für Deutschland einen Standortnachteil. Potenzielle Emittenten aus Deutschland würden abschreckt, EU-Crowdfunding zu nutzen und durch weniger streng haftungsregulierte ausländische Plattformen vom Markt verdrängt. Lokal unterschiedliche Haftungsregeln liefen dem Ziel einer EU-weit einheitlicher Regeln zuwider.

Die Übergangsfrist für die Anwendung der ECSP-VO auf bereits bestehende Crowdfunding-Geschäftsmodelle läuft am 10. November 2023 ab. Bis dahin gilt es Haftungshürden zu beseitigen, um Anreize für deutsche Crowdfunding-Plattformen ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend zu erbringen, nicht zu blockieren.



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