Basisinformationsblatt auch im Investmentfondsbereich Pflicht

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10. April 2023 | Seit dem 01. Januar 2023 muss auch im Investmentfondsbereich zwingend ein Basisinformationsblatt (BIB) bereitgestellt werden. Bislang wahlweise zulässige „wesentlichen Anlageinformationen“ nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (wAI) können zur Anlegerinformation nicht mehr verwendet werden.

Seit dem 01. Januar 2023 muss auch im Investmentfondsbereich zwingend ein Basisinformationsblatt (BIB) bereitgestellt werden. Bislang wahlweise zulässige „wesentlichen Anlageinformationen“ nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (wAI) können zur Anlegerinformation nicht mehr verwendet werden.

Hintergrund ist eine Änderung der Technischen Regulierungsstandards (sog. PRIIPs-RTS) in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2268, die im Januar in Kraft getreten ist.

Das BIB soll es Kleinanlegern (Privatanleger und semi-professionelle Anleger) in der EU ermöglichen, Merkmale und Risiken von PRIIP besser zu verstehen und eine informierte Anlageentscheidung treffen zu können. Anlageinteressenten ist ein 3-seitiges BIB rechtzeitig vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen - kostenlos und grds. in Papierform. Ersteller müssen das BIB außerdem auf ihrer Website bereitstellen und mindestens einmal jährlich überprüfen und ggf. aktualisieren.

PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment-Products) sind sog. verpackte Anlageprodukte, die einem Anlagerisiko unterliegen. Die PRIIPs-VO erfasst alle Anlageprodukte und -verträge, bei denen das Geld der Anleger statt direkt nur indirekt am Kapitalmarkt angelegt oder deren Rückzahlungsanspruch auf andere Weise an die Wertentwicklung bestimmter Papiere und Referenzwerte gekoppelt ist – wie z.B. offene und geschlossene Investmentfonds und Lebensversicherungspolicen.



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