BaFin legt Kriterienkatalog zur Verhinderung von reinen Blindpool-Konstruktionen vor

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27. November 2014 | BaFin legt Kriterienkatalog zur Verhinderung von reinen Blindpool-Konstruktionen vor

Anfang November 2014 hat die BaFin ihre mit den Interessenverbänden abgestimmten Kriterien zur Vermeidung von reinen Blindpool-Konstruktionen bei geschlossenen Publikums-AIF, die in die Sachwerte Immobilien, Schiffe, Luftfahr-zeuge, Erneuerbare Energien und Unternehmensbeteiligungen investieren, veröffentlicht. Die Kriterien sind bei Erst- und Re-Investitionen genauso zu beachten, wie bei mehrstöckigen AIF-Konstrukten, z.B. bei Einbindung von Zweckgesellschaften. Die Investitionskriterien sind in die Anlagebedingungen zu integrieren.
Ein verbotener reiner Blindpool soll dann nicht vorliegen, wenn die Investitionskriterien für den jeweiligen Sachwert für mindestens 60% des investierten Kapitals vorab festgelegt sind. Die verbleibenden 40% können in Vermögensgegenstände investiert werden, die grundsätzlich für das jeweilige Investmentvermögen erwerbbar sind. Dabei gelten jedoch weitere Besonderheiten. Bei der Berechnung der vorgesehenen Investitionsquote werden neben der Quote für den Hauptgegenstand (z.B. Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen) auch die Quoten für andere Vermögensgegenstände (z.B. Bankguthaben) angerechnet. Wenn bspw. ein geschlossener Publikums-AIF zu mindestens 50% in Erneuerbare Energieprojekte und 10% in Bankguthaben investiert, müssen lediglich 50% des investierten Kapitals die Investitionskriterien für den Sachwert „Erneuerbare Energien“ erfüllen. Die Investitionskriterien je Sachwert sind dabei verschieden. Während bei Immobilien z.B. Nutzungsart, Region und Größenklassen festzulegen sind, müssen bei Erneuerbaren Energien die Stromerzeugungsart, die Region und die Leistung in Megawatt konkretisiert werden.

Die Umsetzung der Investitionskriterien hat bis zum Abschluss der in den Anlagebedingungen bestimmten Investitionsphase zu erfolgen. Diese dauert, je nach Fondslauf-zeit, bis zu drei Jahre. Danach beginnt bei Publikums-AIF die Phase der Bewirtschaftung und/oder Desinvestition. Bei geschlossenen Publikums-AIF, die einen Vermögensgegenstand veräußern und den Erlös wieder reinvestieren, beginnt die Investitionsphase neu.



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