BaFin ermöglicht elektronische Anzeigen über die Bestellung von Mitgliedern der Aufsichtsorgane

 

 

07. März 2022 | Seit dem 17. Februar 2022 können KWG-Institute über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin online Anzeigen bezüglich der Bestellung von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) einreichen. Hierzu steht auf der MVP das Fachverfahren „Personenanzeigen: KWG“ zur Verfügung.

Seit dem 17. Februar 2022 können KWG-Institute über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin online Anzeigen bezüglich der Bestellung von Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) einreichen. Hierzu steht auf der MVP das Fachverfahren „Personenanzeigen: KWG“ zur Verfügung.

Das Ausscheiden dieser Mitglieder können die Institute vorerst nur über die MVP anzeigen, wenn sie auch die Bestellung bereits über diesen Weg gemeldet haben.

Unternehmen müssen Anzeigen dann nicht mehr zusätzlich in Papierform oder per E-Mail übersenden – weder an die BaFin noch an die Deutsche Bundesbank. Die elektronische Einreichung ist zunächst freiwillig.

Zukünftig will die BaFin die MVP um weitere Personenanzeigen erweitern, wie z.B. die Anzeige über die Absicht der Bestellung und das Ausscheiden der Geschäftsleiter. Details zum Meldeprozess sind auf der Informationsseite zum Fachverfahren gebündelt.

Sie finden dort unter anderem das Informationsblatt zum MVP-Fachverfahren „Personenanzeigen: KWG“ und die „Hinweise zum Ausfüllen des Formulars Lebenslauf ARM/VRM“.

BaFin – Rundschreiben (02/2022)

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