BaFin ermöglicht KVGen elektronische Einreichung von Personenanzeigen über MVP Portal

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26. April 2023 | Seit Januar 2023 ermöglicht die BaFin den von ihr gemäß § 5 KAGB beaufsichtigten Kapitalverwaltungsgesellschaften die elektronischen Einreichung von Anzeigen über die Bestellung und das Ausscheiden von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen sowie zu etwaigen Änderungen über ihre Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP).

Seit Januar 2023 ermöglicht die BaFin den von ihr gemäß § 5 KAGB beaufsichtigten Kapitalverwaltungsgesellschaften die elektronischen Einreichung von Anzeigen über die Bestellung und das Ausscheiden von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen sowie zu etwaigen Änderungen über ihre Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP).

Für die Zukunft ist beabsichtigt, die MVP auch für andere Personenanzeigen zu erweitern, insbesondere für Absichtsanzeigen hinsichtlich der Bestellung und des Ausscheidens von Geschäftsleitern.

Die BaFin verzichtet seit dem 02.01.2023 bei Anzeigen, die über die MVP elektronisch eingereicht werden, auf die nochmalige Einreichung der Anzeigen und Anlagen in Papierform. Inländische Führungszeugnisse werden weiterhin entsprechend der bisherigen Praxis unmittelbar vom Bundesamt für Justiz an die BaFin übersandt.



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