Aktienrechtsnovelle 2011 - Änderungen für nicht börsennotierte Aktiengesellschaften geplant
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05. Januar 2011 | Um eine Flexibilisierung der Finanzierung für Aktiengesellschaften zu erreichen, sollen künftig stimmrechtslose Vorzugsaktien auch ohne Nachzahlungsanspruch ermöglicht werden sowie sogenannte umgekehrte Wandelschuldanleihen, die der emittierenden Gesellschaft ein Umwandlungsrecht von Anleihen gegen Aktien in Grundkapital geben sollen.
Neuerungen im Beschlussmängelrecht sollen missbräuchliche Nichtigkeitsklagen erschweren. Ist der Hauptversammlungsbeschluss bereits Gegenstand einer Klage, soll für nachgeschobene Nichtigkeitsklagen eine einmonatige Klagefrist greifen, um weitere Eintragungsverzögerungen zu vermeiden.
Für eine erhöhte Transparenz der Beteiligungsverhältnisse nicht börsennotierter Aktiengesellschaften soll deren Beschränkung auf die Ausgabe von Namensaktien sorgen.
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