Eckpunkte für Regulierung von elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token

  • Kategorie: Aktuelles, Newsletter

07. Mai 2019 | Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium der Justiz haben Anfang März gemeinsam ein Eckpunktepapier zur Einführung von elektronischen Wertpapieren und zur Regulierung des öffentlichen Angebots bestimmter Krypto-Token veröffentlicht.

Ziel ist es, Deutschland als einen der führenden Digitalisierungs- und FinTech-Standorte zu stärken sowie eine Blockchain-Strategie zu entwickeln. Hierzu wird die Einführung von elektronischen Wertpapieren und die Regulierung der Emission von Krypto-Token zur Diskussion gestellt.

Einführung elektronischer Schuldverschreibungen

Um deutsches Recht für elektronische Wertpapiere zu öffnen, soll die derzeit zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren in Papierform nicht mehr uneingeschränkt gelten. Die Öffnung soll zunächst auf elektronische Schuldverschreibungen beschränkt sein, da der Regelungsaufwand für die Einführung einer elektronischen Aktie einer zeitnahen Einführung des elektronischen Wertpapiers entgegenstünde.

Angestrebt wird eine technologieneutrale Regulierung elektronischer Wertpapiere, d.h. die Begebung elektronischer Wertpapiere soll auch auf einer Blockchain/ Distributed Ledger Technologie (DLT) möglich sein.

Regulierung des öffentlichen Angebotes von Krypto-Token

In den vergangenen Jahren wurden in erheblichem Umfang Krypto-Token angeboten, die in der Regel keine Wertpapiere, Vermögensanlagen oder andere Finanzinstrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes darstellten und damit nicht den bestehenden kapitalmarktrechtlichen Vorschriften unterfielen. Bei zukünftigen Emissionen von elektronischen Schuldverschreibungen soll sich dies nun ändern und damit die Risiken für Anleger bei Investitionen in Krypto-Token gesenkt werden.

Auf der Grundlage der Konsultation wollen Justiz- und Finanzministerium einen Referentenentwurf erarbeiten. Der nationale Regulierungsbedarf bei Krypto-Token im Bereich der Geldwäscheprävention wird gesondert im Rahmen eines Umsetzungsgesetzes zur Geldwäscherichtlinie ermittelt.



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