"Beipackzettel" für Finanzdienstleistungen verabschiedet

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28. September 2010 | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes "zur Stärkung des Anlegerschutzes bei Finanzdienstleistungen" verabschiedet.

Enthalten ist auch die künftige Verpflichtung von Banken und Finanzdienstleistern, einen "Beipackzettel" für Anlageprodukte zu erbarbeiten und bei der Beratung zu übergeben.

Er soll die wesentlichen Informationen über Risiken, Erträge und Kosten von Finanzprodukten enthalten und vor allem kurz und verständlich formuliert und gestaltet sein. Weitere Details hinsichtlich des Pflichtinhalts und der Gestaltung sollen per Rechtsverordnung geregelt werden.



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