Glossar
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Lagebericht
Der Lagebericht ist von Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 HGB) neben dem Jahresabschluss zu erstellen und beinhaltet die Darstellung des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, § 289 HGB. Außerdem soll der Lagebericht noch auf Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, die voraussichtliche Entwicklung der Kapitalgesellschaft, den Bereich Forschung und Entwicklung sowie auf bestehende Zweigniederlassungen der Gesellschaft eingehen.
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- Langfristige Finanzierung
- Laufende Rendite
- Laufende Verzinsung
- Laufzeit
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- Liquidationserlös
- Liquide Mittel
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