Dienstleistungen im Überblick
- Crowdfunding Rechtsberatung
- STO Beratung: Tokenisierung von Wertpapieren
- Compliance für Fintechs und Finanzdienstleister
- Prospektierung, WIB/ VIB
- BaFin Erlaubnisverfahren nach KWG, ZAG, WpIG
- Anwalt Vertriebsrecht
- Anwalt Kapitalanlagerecht
Beratung bei Security Token Offerings (STO)
Security-Token sind jetzt auch in Deutschland angesagt bei der Unternehmensfinanzierung von Start-ups und Jungunternehmen. Crowdfunder nutzen die Blockchain und tokenbasierte Anteile zur Kapitalakquise. 2020 wurden die ersten Wertpapierprospekte und Wertpapier-Informationsblätter für Security-Token von der BaFin gebilligt. Grundsätzlich können alle Arten von Wertpapieren oder Vermögensanlagen, wie z.B. Genussrechte als Security-Token ausgestaltet werden.
Planen Sie die Emission von Security-Token? GK-law.de übernimmt für Sie die STO-Beratung - für Wertpapierfirmen, Kryptoverwahrer und Plattformen. Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung von Security-Token, der Ausgestaltung der Verträge und AGBs sowie bei der Konzeption von Emissionsprospekt oder/ und Wertpapierinformationsblatt WIB. Außerdem begleiten wir das Billigungsverfahren bei BaFin oder das Erlaubnisverfahren gegenüber BaFin und Bundesbank.
Compliance-Beratung für Fintechs und Finanzdienstleister
Für Fintechs gelten viele neue Vorgaben: Zu beachten sind EU-Richtlinien, Verordnungen und Anforderungen der BaFin. Hintergrund ist die Digitalisierung der Geschäftsprozesse - Vermittlung oder Beratung zu Kapitalanlagen werden automatisiert. Die Konsequenz: Komplizierte Rechtsfragen im Geschäftsbetrieb. GK-law.de berät Fintechs umfassend zum Thema Compliance. Denn für Fintechs gelten besondere Regelungen betreffend das Risikomanagement sowie GwG-relevante Identifizierungs- und Transparenzpflichten gegenüber Kunden bzw. Anlegern.
Die Compliance-Beratungsangebot von GK-law.de richtet sich an Finanzdienstleister, Wertpapierfirmen, Fintechs, Zahlungsdienste und Kryptoverwahrer. Wir prüfen die fachlichen und persönlichen Anforderungen an Geschäftsleitung und Geschäftsorganisation und helfen Ihnen bei der Einhaltung von Informationspflichten genauso wie Auskunfts- oder Meldepflichten. Immer im Blick: aktuelle BaFin-Anforderungen und einschlägige Vorschriften, wie MaRisk, MaComp, KWG, WpHG, GwG, ZAG, AktG, GmbHG, AnzVO, CRR oder Datenschutzbestimmungen.
Gern beraten wir Sie bei der Erstellung von Geschäftsplan, Geschäftsordnung oder Organisations-Handbuch.
Produktkonzeption, Prospekterstellung, WIB/VIB
Sie möchten Ihr Unternehmen bankenunabhängig durch die Aufnahme von Investorengeldern verbessern? Dann müssen Sie bei der Kapitalaufnahme zahlreiche Voraussetzungen beachten.
Für Emittenten von in Wertpapieren verbrieften Kapitalmarktprodukten ist die Erstellung (und BaFin-Billigung) eines Wertpapierprospekts nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) Pflicht. Das gilt grundsätzlich auch für nicht in Wertpapieren verbriefte Vermögensanlagen, wie Nachrangdarlehen oder partiarische Darlehen. Das bedeutet also: Verkaufsprospekt und ein Vermögensanlageninformationsblatt (VIB) erstellen plus zahlreiche Rechnungslegungs- und Prüfungspflichten erfüllen.
GK-law.de bietet Ihnen Rechtsberatung von der Gestaltung und Konzeption von Finanzprodukten über die Erstellung von Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen/ Wertpapieren sowie der Erstellung von entsprechenden Informationsblättern VIB und WIB. Außerdem im Leistungsportfolio: Prospektprüfungen und gerichtliche/ außergerichtliche Vertretung in Prospekthaftungsfällen.
Erlaubnisverfahren und Vertriebsrecht
Sie sind auf dem Gebiet der Vermittlung von Kapitalanlagen tätig? GK-law.de bietet Ihnen Beratung und Vertretung - von der Organisation bzw. rechtlichen und finanziellen Ausgestaltung des eigenen Unternehmens bis hin zu Fragen der Berufsausübung, zum Vertriebs- und Haftungsrecht sowie der Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut.
Sie benötigen für Ihre Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34f GewO, § 34h GewO oder § 32 KWG? Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung erforderlicher Unterlagen und Durchführung des jeweiligen Erlaubnisverfahrens.
Außerdem unterstützt GK-law.de Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Kundenverträgen, AGBs sowie Ihrer Vermittlungs- oder Beratungsdokumentation. Gleiches gilt bei aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Ihre Tätigkeit oder vertriebsrechtliche Vereinbarungen mit Auftraggebern.
In Streitigkeiten vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Führung von (Vergleichs-) Verhandlungen mit Auftraggebern.
Abwehr von Anlegerklagen
Das Haftungsrisiko für Anlagevermittler, Anlageberater und Vermögensverwalter nimmt stetig zu. Hintergrund sind eine verschärfte Rechtsprechung und restriktive gesetzliche Vorgaben. Die Anforderungen an Information, Risikoaufklärung und Beratungsdokumentation wachsen.
Sie werden als Vermittler oder Berater durch (geschädigte) Anleger in Anspruch oder von Emittenten in Regress genommen?
GK-law.de übernimmt Ihre Beratung und Vertretung - gerichtlich und außergerichtlich - in allen Fragen des Haftungsrechts.
So erreichen Sie uns direkt!
Kanzlei Gündel & Kollegen
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