Entwurf des Private-Equity-Gesetzes
Novellierung des Unternehmensbeteiligungsgesetzes (UBGG)
Durch das MoRaKG sollen die Bestimmungen des Unternehmensbeteiligungsgesetzes (UBGG) nach der Vorstellung des Gesetzgebers besser an die Bedürfnisse der Praxis angepasst werden. Hierzu greift der Entwurf entsprechende Vorschläge des Bundesrates auf. Schwerpunkt der Änderungen ist eine Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten der UBGen. So sollen sich integrierte UBGen auch an Unternehmen in der Rechtsform der ?GmbH & Co. KG" beteiligen können. Künftig sollen nicht mehr nur Darlehen der Gesellschafter einer UBG privilegiert werden, sondern die Regelungen selbst sollen geändert werden, um die Finanzierung mittelständischer Beteiligungsunternehmen zu erleichtern.
· Risikobegrenzungsgesetz - Schärfere Kontrolle von Finanzinvestoren
Parallel zum MoRaKG hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf eines ?Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken" (Risikobegrenzungsgesetz) vorgestellt. Damit werden die vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte eines Risikobegrenzungsgesetzes umgesetzt.
