| Übersicht 1. Wertpapierprospekt - Einleitung 2. Prospektpflicht für Wertpapiere 3. Inhalt von Wertpapierprospekten 4. Billigungsverfahren 5. Europäischer Pass 6. Kosten 7. Unsere Dienstleistungen |
3. Inhalt von Wertpapierprospekten
Die inhaltlichen Anforderungen sind für einen Wertpapierprospekt sind in dem Wertpapierprospektgesetz niedergelegt. Das Wertpapierprospekt (sog. Prospektrichlinie-Umsetzungsgesetz) in der aktuellen Fassung ist zum 01. Juli 2005 in kraft getreten und setzt die Vorgaben der Europäischen Prospektrichtlinie um. Das Wertpapierprospektgesetz selbst regelt eigentlich die Voraussetzungen der Prospektpflicht, die verschiedenen Prospektarten (z.B. Basisprospekt, Prospekt als einziges Dokument, Zusammenfassung, Registrierungsformular, Wertpapierbeschreibung). Die in jeden Prospektabschnitt aufzunehmenden Pflichtangaben ergeben sich kraft einer Verweisungsnorm im Wertpapierprospektgesetz aus der Durchführungsverordnung der EU zur Prospektrichtlinie. In den sog. Anhängen der Durchführungsverordnung zur Prospektrichtlinie sind die Anforderungen an den Prospektinhalt in Abhängigkeit von der Art der auszugebenden Wertpapiere geregelt. Die Folge dieser unterschiedlichen Prospektanforderungen ist, dass die Pflichtangaben in Wertpapierprospekten für Aktien z.B. viel weitergehender sind als in Wertpapierprospekten für Anleihen oder Schuldverschreibungen. Insbesondere sind die Anforderungen an die sog. historischen Finanzinformationen unterschiedlich hoch. Während bei Aktien die letzten drei geprüften Jahresabschlüsse der Emittentin/des Emittenten vorzulegen sind, sind bei der Ausgabe von Anleihen/Schuldverschreibungen lediglich die letzen zwei geprüften Jahresabschlüsse offenzulegen.
