Kanzlei-Profil


» ansehen     » bestellen

Keine News in dieser Ansicht.


Newsletter

Wertpapierprospekt
Übersicht
1. Wertpapierprospekt - Einleitung
2. Prospektpflicht für Wertpapiere
3. Inhalt von Wertpapierprospekten
4. Billigungsverfahren
5. Europäischer Pass
6. Kosten
7. Unsere Dienstleistungen

1. Wertpapierprospekt - Einleitung

Wenn Sie Wertpapiere emittieren wollen, brauchen Sie einen von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gebilligten Wertpapierprospekt. Ein Wertpapierprospekt ist insbesondere dann zu erstellen und von der BaFin billigen zu lassen,  wenn Sie beabsichtigen im Rahmen von Finanzierungsmaßnahmen folgende Wertpapiere auszugeben:

  • Aktien (Inhaberaktien, Namensaktien/Stammaktien, Vorzugsaktien)
  • Genussscheine (Inhabergenussscheine, bestimmte Namensgenussscheine)
  • Anleihen (Inhaberschuldverschreibungen, Namensschuldverschreibungen, Zerobonds, Junk Bonds, Teilgewinnschuldverschreibungen, Hypothekenanleihe)
  • Hybride Finanzinstrumente (Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Wandelgenussscheine, Hybridanleihen)
    Zertifikate und derivative Finanzinstrumente (Inflationsgesicherte Anleihen, Ewig laufende Anleihen, Perpetuals)

Dies gilt sowohl, bei der Platzierung von Wertpapieren außerhalb der Börse als auch bei einem Börsengang (IPO/Initial Public Offering) an den Geregelte oder Amtlichen Markt oder der Einbeziehung von Aktien in den Freiverkehr (z.B. Open Market, Entry Standard).