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Verkaufsprospekt

Übersicht
1. Einleitung
2. Prospektpflicht für Vermögensanlagen
3. Inhalt von Verkaufsprospekten
4. Genehmigungsverfahren
5. Kosten
6. Unsere Dienstleistungen

3. Inhalt von Verkaufsprospekten

Die inhaltlichen Anforderungen für einen Verkaufsprospekt sind in dem Verkaufsprospektgesetz niedergelegt. Es ist in der aktuellen Fassung zum 01. Juli 2005 in Kraft getreten und basiert auf dem 10-Punkte-Programm der Bundesregierung aus dem Jahr 2003 zur Stärkung der Unternehmensintegrität und zur Verbesserung des Anlegerschutzes sowie dem hieraus entstandenen Anlegerschutzverbesserungsgesetz.

Das Verkaufsprospektgesetz selbst regelt die Voraussetzungen der Prospektpflicht sowie das Hinterlegungs- und Veröffentlichungsverfahren für Verkaufsprospekte. Die in den Prospekt aufzunehmenden Pflichtangaben ergeben sich kraft einer Verweisung aus der Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt-Verordnung.

Wesentliche Bestandteile des Verkaufsprospektes sind:

  • Darstellung der Beteiligungsrisiken;
  • Informationen über die auszugebenden Beteiligungen wie Zeichnungsverfahren, bestehende Rechte und Pflichten der Anleger, Gesamtmenge und Nennbetrag der Vermögensanlagen, steuerliche Auswirkungen beim Anleger;
  • Beschreibung des Emittenten und der Mitglieder der Organe;
  • Darstellung der Geschäftstätigkeit (inklusive Jahresabschluss bzw. Eröffnungsbilanz) und Beschreibung der Investitionsvorhaben (so genannte Anlageobjekte);