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Verkaufsprospekt

Übersicht
1. Einleitung
2. Prospektpflicht für Vermögensanlagen
3. Inhalt von Verkaufsprospekten
4. Genehmigungsverfahren
5. Kosten
6. Unsere Dienstleistungen

1. Einleitung

Mit Inkrafttreten der Änderung des Verkaufsprospektgesetzes am 1. Juli 2005 wurde die Emission von Vermögensanlagen der Kontrolle der BaFin unterstellt. Bisher genehmigungsfreie Beteiligungen an kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie geschlossene Fonds unterliegen seitdem einer Prospekt- und Genehmigungspflicht. Bis zu diesem Stichtag unterlagen nur Wertpapierprospekte der Aufsichtskontrolle, die jetzt in einer eigenständigen Regelung (Wertpapierprospektgesetz) fortgesetzt wird. Zu den nunmehr genehmigungspflichtigen Vermögensanlagen zählen:

  • Genussrechte (mit und ohne Verlustbeteiligung, auf den Namen oder auf den Inhaber lautend)
  • Stille Beteiligungen (typisch und atypisch stille Beteiligungen)
  • KG-Fonds (Immobilienfonds, Schifffonds, Leasingfonds, Solarfonds, Windkraftfonds, Biogas- und Biodieselfonds, Medienfonds)
  • GbR-Fonds (Investmentclubs, Aktienclubs, Projektfinanzierungen)