| Übersicht 1. Erläuterung 2. Rechtliche Grundlagen 3. Bilanzausweis der Stillen Beteiligung 4. Besteuerung der Stillen Beteiligung 5. Instrumentensteckbrief |
1. Erläuterung
Derzeit werden mezzanine Finanzierungen zumeist durch stille Beteiligungen realisiert. Sie wird auch stille Gesellschaft genannt, da sie gesellschaftsrechtlicher Natur ist. Sie ist gesellschaftsrechtlicher Natur und wird deshalb auch stille Gesellschaft genannt. Es handelt sich um eine Unterform der BGB-Innengesellschaft.
Der Investor wird bei dieser Form der Unternehemsfinanzierung als "Stiller" bezeichnet. Diese Bezeichnung folgt aus dem zentralen Merkmal der stillen Beteiligung: Der Investor beteiligt sich zwar am Handelsgeschäft eines anderen, tritt dabei aber nicht nach außen erkennbar als Gesellschafter auf. Er leistet seine Einlage in das Unternehmensvermögen und erlangt als Gegenleistung eine Gewinnbeteiligung.
