| Übersicht 1. Anlegerschutzverbesserungsgesetz 2. Allgemeines zur MiFID 3. Wer ist von den Regelungen betroffen? 4. Was bringt die MiFID an Neuerungen? 5. Fazit 6. Vertriebsrechtliche Absicherung |
2. Allgemeines zur MiFID
Die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Directive - kurz: "MiFID") wurde als europäische Rahmenrichtlinie am 21. April 2004 verabschiedet (2004/39/EG). Sie löst damit die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (ISD) aus dem Jahre 1993 ab. Ergänzt und ausgefüllt wird die MiFID durch die Durchführungsrichtlinie, deren finaler Entwurf am 6. Februar 2006 von der EU-Kommission vorgelegt wurde.
Die Vorschriften müssen in den Mitgliedstaaten spätestens ab dem 1. November 2007 Anwendung finden. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt in Deutschland mit dem Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) in Verbindung mit der "Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisations-verordnung" (WpDVerOV).
Ziele des umfangreichen Regelwerks sind vor allem die Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte sowie die Verbesserung des Anlegerschutzes und die Verstärkung des Wettbewerbs. Die vorgesehene Vielzahl an Neuerungen dieser Richtlinie führt in der Branche zu diversen Unsicherheiten über die Auswirkungen, welche sich durch die Umsetzung der MiFID ergeben werden. Dieser Artikel soll einen kurzen Überblick darüber verschaffen, welche wesentlichen Änderungen die Umsetzung der MiFID in nationales Recht mit sich bringt.
