| Übersicht 1. Einleitung 2. Strukturierung geschlossener Fonds 3. Rechtliche Grundlage 4. Besondere Ausgestaltungen 5. Steuern des Anlegers 6. Prospektpflicht 7. Unsere Leistungen |
1. Einleitung
Geschlossene Fonds werden zumeist zur Finanzierung von Einzelprojekten aufgelegt. Dabei wird das Investitionsvorhaben den Anlegern in einem Prospekt vorgestellt, der bei der BaFin zu hinterlegen ist. Geschlossene Fonds können auch als Blind-Pool-Konzeption initiiert werden. Im Fondsprospekt sind in diesem Fall die Investitionskriterien ausführlich zu beschreiben. Eine Übermittlung des Prospektes an die BaFin ist ebenfalls grundsätzlich erforderlich.
Die typische Rechtsform eines geschlossenen Fonds ist die GmbH & Co. KG. Anleger beteiligen sich an dieser eigenständigen - zumeist nur zur Realisierung des Projektes gegründeten - Fondsgesellschaft als Kommanditisten. Damit sind in der Regel für die Fondsanleger volle Teilnahme und Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung sowie volle Gewinnrechte verbunden. Häufig werden Windparks, Biogas- und Solaranlagen, Schiffe, Immobilien aber auch Spielfilme oder Computerspiele über geschlossene Fonds finanziert.
Anleger von geschlossenen Fonds erzielen die Renditen aus den Erträgen der finanzierten Projekte. Gleichzeitig wird das Investitionsrisiko sowohl für den Initiator als auch für die Kapitalgeber auf die Projekte begrenzt.
Ein wesentliches Augenmerk bei der Konzeption eines geschlossenen Fonds sollte auf der Besteuerung der Ausschüttung an die Anleger liegen. So kann beispielsweise ein geschlossener Fonds vermögensverwaltend oder gewerblich ausgestaltet werden. Die steuerlichen Auswirkungen der gewählten Fondsstruktur kann für den Anleger immens sein.
