| Übersicht 1. Genussrechte - Erläuterung 2. Rechtliche Grundlagen 3. Bilanzausweis der Genussrechte 4. Besteuerung der Genussrechte 5. Emittentensteckbrief 6. Unsere Dienstleistungen |
5. Emittentensteckbrief
Merkmale von Genussrechten
- Genussrechte können als Wertpapiere, sog. Genussscheine oder unverbriefte Genussrechte ausgegeben werden. Ihre Ausstattung richtet sich nach den jeweiligen Genussrechtsbedingungen.
- Abhängig vom Inhalt dieser Bedingungen kommen Genussrechte ihrem Charakter nach mehr einem verzinslichen Wertpapier oder mehr einer Aktie nahe, auch Mischformen sind ohne weiteres möglich.
- Generell handelt es sich um Gläubigerrechte, die auf einen festen Nennbetrag lauten und mit einem Zins- bzw. Gewinnanspruch verbunden sind.
- Gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsrechte, wie etwa die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und Stimmrechte, gewähren Genussrechte nicht.
- Eine mögliche Beteiligung am laufenden Gewinn und Verlust, eine Nachrangabrede sowie längere Laufzeiten rücken den Genussschein in die Nähe zum haftenden Eigenkapital (sog. Eigenkapitalersatz).
- Da Genussrechte rein schuldrechtliche Vermögensrechte sind, können sie sowohl von Kapitalgesellschaften als auch von Personengesellschaften in unbegrenzter Höhe eingesetzt werden.
- Ausschüttungen auf Genussrechte zählen in der Regel zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben.
