| Übersicht 1. Genussrechte - Erläuterung 2. Rechtliche Grundlagen 3. Bilanzausweis der Genussrechte 4. Besteuerung der Genussrechte 5. Emittentensteckbrief 6. Unsere Dienstleistungen |
Abhängig von der Ausgestaltung kommen Genussrechte bzw. Genussscheine ihrem Charakter nach mehr einem verzinslichen Wertpapier oder mehr einer Aktie nahe, auch Mischformen sind ohne weiteres möglich. Generell handelt es sich um Gläubigerpapiere, die auf einen festen Nennbetrag lauten und mit einem Zins- bzw. Gewinnanspruch verbunden sind. Gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsrechte, wie etwa die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und Stimmrechte, gewähren Genussrechte nicht. Eine mögliche Beteiligung am laufenden Gewinn und Verlust, eine Nachrangabrede sowie längere Laufzeiten rücken Genussrechte in die Nähe zum haftenden Eigenkapital (sog. Eigenkapitalersatz).
Formen der Verbriefung
Genussrechtsfinanzierungen können grundsätzlich in zwei unterschiedlichen Ausgestaltungen erfolgen:
- auf Wertpapierbasis als Genussscheine oder
- unverbrieft als reine Genussrechte.
Dabei kann die inhaltliche Ausgestaltung der Beteiligungen vollkommen identisch sein. Die Verbriefungsmöglichkeit als Wertpapier eröffnet sich allerdings allen mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, durch die Ausgabe von Genussscheinen die Börse als Kapitalbeschaffungsmöglichkeit in Anspruch zu nehmen.
