| Übersicht 1. Genussrechte - Erläuterung 2. Rechtliche Grundlagen 3. Bilanzausweis der Genussrechte 4. Besteuerung der Genussrechte 5. Emittentensteckbrief 6. Unsere Dienstleistungen |
1. Genussrechte - Erläuterung
Die Ausgabe von Genussrechten zur Unternehmensfinanzierung ist in Deutschland bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts gängig, womit es sich bei ihnen um ein traditionsreiches Finanzierungsinstrument handelt. Generell sind Genussrechte sog. Gläubigerrechte, die auf einen Nominalwert (Nennbetrag) lauten und mit einem Gewinnanspruch verbunden sind. Die Einzelheiten der Gläubigerrechte (Beteiligungsverhältnisses) sind in den sog. Genussrechtsbedingungen geregelt. Gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsrechte, wie etwa die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und Stimmrechte, gewähren Genussrechte üblicherweise nicht.
Die Einzelheiten der Genussrechtsbedingungen werden vom Emittenten frei gestaltet. Das Angebot zur Zeichnung von Genussrechten bzw. Genussscheinen gegenüber einem breiten Publikum, sind die sich aus den Genussrechtsbedingungen ergebenden Rechte und Pflichten der Anleger in einem Verkaufsprospekt / Emissionsprospekt zu beschreiben. Der Prospekt ist bei der BaFin zu hinterlegen.
