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Börsengang und IPO für Aktien, Anleihen und Genussscheine

Übersicht
1. Börsenlandschaft in Deutschland
2. Voraussetzung für einen Börsengang
3. Segmente für Mittelstands-Anleihen
4. Ablauf und Kosten eines Börsengangs
5. Motive für einen Börsengang
6. Unsere Dienstleistungen

1. Börsenlandschaft in Deutschland

Allgemein bezeichnet man als Börsengang die Aufnahme von Aktien in den Handel einer Börse. In Deutschland gibt es derzeit acht Börsenplätze (Frankfurter Wertpapierbörse, die Börsen Stuttgart, München, Düsseldorf, Hannover und Bremen sowie die Berliner und die Hamburger Börse), an denen ein Präsenzhandel - auch Parketthandel genannt - stattfindet. Daneben existieren mit dem Xetra und der Eurex auch elektronische Handelsplattformen, die der Frankfurter Wertpapierbörse zuzuordnen sind. 

Börse im eigentlichen - d.h. im juristischen - Sinn ist jedoch ein staatlich organisierter und überwachter Markt, an dem Finanzinstrumente aller Art (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine etc.) Devisen, Derivate und Waren gehandelt werden können. Staatlich organisiert sind in Deutschland jedoch nur die Börsensegmente Amtlicher Markt und Geregelter Markt. Der Freiverkehr (z.B. Entry Standard, Open Market) ist dagegen kein organisierter Markt und damit keine Börse im juristischen Sinn. Vielmehr handelt es sich bei dem Freiverkehr um einen privatrechtlich organisierten Markt, an denen andere juristische Spielregeln zu beachten sind, als am Amtlichen oder Geregelten Markt.