2. Rechtliche Grundlagen
Schuldverschreibungen sind Wertpapiere, in denen das Unternehmen als Schuldner dem Berechtigten eine bestimmte Leistung verspricht. Der Emittent verspricht die Leistung üblicherweise als Gegenleistung für einen vom Erwerber als Darlehen zur Verfügung gestellten Geldbetrag. Schuldverschreibungen verbriefen Forderungsrechte und gewähren dem Kapitalgeber somit keinerlei Mitgliedschaftsrechte am Unternehmen.
Der Inhalt von Schuldverschreibungen bzw. Anleihen ist in den §§ 793 ff. BGB nur in den Grundzügen gesetzlich näher definiert. Die Schuldverschreibung kann wie jedes Wertpapier als Inhaber- oder Namenspapier ausgestaltet sein. Die Inhaberschuldverschreibung ist in den §§ 793 ff. BGB geregelt; die Namensschuldverschreibung zumindest in § 806 BGB ausdrücklich erwähnt.
Die häufigste Form der Schuldverschreibung ist die so genannte Inhaberschuldverschreibung. Hierbei handelt es sich um eine Schuldverschreibung, bei der das Unternehmen als Schuldner die Leistung dem jeweiligen Inhaber des Wertpapiers verspricht. Inhaberschuldverschreibungen sind üblicherweise frei handelbar und können auch an einer Börse notiert werden.
Um eine Schuldverschreibung bei einer Vielzahl von Anlegern (= Kreditgebern) zu platzieren, wird ihr Gesamtvolumen meist in kleinere Teilbeträge "gestückelt", die so genannten Teilschuldverschreibungen.
