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Fuer Emittenten

Übersicht
1. Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten
2. Wertpapiere - Wertpapierprospekt
3. Vermögensanlagen - Verkaufsprospekt
4. Prospektprüfung
5. Meldepflichten

 

Für Emittenten von Vermögensanlagen und Wertpapieren erbringen wir die Dienstleistungen, die für ein reibungsloses öffentlichen Angebot unabdingbar sind. Beginnend bei der Beratung über die wirtschaftlich sinnvollste Beteiligungsform, über die Konzeption der Beteiligungsbedingungen und des evtl. erforderlichen Wertpapierprospektes bzw. Verkaufsprospektes einschließlich der Vertretung gegenüber der BaFin bis hin zur fortlaufenden rechtlichen Betreuung bei der Platzierung hinsichtlich der Meldepflichten.

1. Prospektpflicht

Wer in Deutschland öffentlichen Wertpapiere oder Vermögensanlagen anbieten möchte, um auf diese Art und Weise Kapital zu akquieren, benötigt hierfür grundsätzlich einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten bzw. gebilligten Prospekt. Die Art des erforderlichen Prospektes richtet sich nach der Art der der angebotenen Beteiligungsform. Insoweit ist zwischen zwei Arten von Beteiligungsformen zu unterscheiden: Wertpapieren und Vermögensanlagen.