Glossar

Nutzen Sie unser Glossar zum Kapitalmarktrecht. Einfach per Mouseklick informieren!

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Societas Europaea (SE)

Die EU hat die Rechtsform der „Societas Europaea“ (SE) im Oktober 2004 ins Leben gerufen, um europäischen Unternehmen einfachere Strukturen zu ermöglichen. Als Societas Europaea können sie EU-weit als rechtliche Einheit auftreten, anstatt wie bisher für jedes Land eine eigene Gesellschaft gründen zu müssen. Damit werden auch grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen leichter. Eine weitere Besonderheit der „Europa AG“ ist die Flexibilität in der Unternehmensführung: Entweder kann die Leitung wie in Mitteleuropa üblich in Vorstand und Aufsichtsrat geteilt sein. Oder das Unternehmen wird nach angelsächsischem Vorbild von einem einstufigen Board geleitet.

  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z